Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht:
Die Kanzlei Pöhlmann · Früchtl · Oppermann verfügt über vier auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwälte an den Kanzleistandorten in München und Nürnberg. Gerne begleiten wir Sie von der Gestaltung des Arbeitsvertrages/Dienstvertrages bis zur Beendigung/Kündigung des Vertragsverhältnisses einschließlich der Gestaltung von Zeugnissen.
Sowohl in Fragen des Individual- als auch des Kollektivarbeitsrechts beraten Sie unsere Experten umfassend und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Insbesondere stehen wir Ihnen zur Seite bei:
- Kündigungsschutzprozessen
- Abschluss von Aufhebungsverträgen
- Gestaltung und Überarbeitung von Vertragsvorlagen (Arbeitsverträge, Dienstverträge etc.)
- Vorbereitung und Durchführung von Kündigungen
- Ausarbeitung und Abschluss von Sozialplänen
- Beratung bei dem Entwurf neuer sowie der Analyse bestehender Betriebsvereinbarungen