Bank- und Kapitalmarktrecht

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten eine sehr breit gefächerte Mandantschaft mit unterschiedlichen Interessen und Zielsetzungen. Wir zählen sowohl deutsche und international agierende Kreditinstitute, am Kapitalmarkt tätige Unternehmen, aber auch Kunden von Banken und Leasingunternehmen zu unserem Mandantenkreis.

Zweifellos stehen aber im Mittelpunkt unserer Beratungen die unterschiedlichen vertraglichen Beziehungen zwischen Banken und ihren Kunden sowie die vielfältigen Beziehungen der Kreditinstitute untereinander.

Mit unserem Spezialwissen stehen wir unseren Mandanten zur Verfügung bei:

  • Überprüfung und Auslegung von Bankverträgen (einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
  • Beratung bei der Durchführung und Platzierung von Kapitalerhöhungen und Fremdkapitalanlagen
  • Vertretung der rechtlichen Interessen von Kunden gegen Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und -berater
  • Analyse und Bewertung von nationalen und internationalen Kapitalmarktangeboten im Hinblick auf Kosten, Chancen und Risiken
  • Rückabwicklung rechtswidriger Bankgeschäfte sowie die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Bereich der Kreditsicherung und Kreditabwicklung