Sanierung, Restrukturierung, Insolvenz

Neben dem Handels- und Gesellschafsrecht sowie dem Bank- und Kapitalmarktrecht ist das Sanierungs- und Insolvenzrecht eine weitere tragende Kernkompetenz unserer Sozietät. Bei PFO sind an allen drei Standorten insgesamt vier Fachanwälte für Insolvenzrecht tätig, die auch bei zahlreichen Amtsgerichten regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt werden.

Diese langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, auch im Bereich der Krisen- und Sanierungsberatung für Mandanten in wirtschaftlichen Problemlagen umfassend und kompetent tätig zu werden, und gegebnenfalls beraten und begleiten wir Unternehmen auch bei der Prüfung einer möglichen Insolvenzantragsverpflichtung, der Stellung eines Insolvenzantrages oder auch bei der Weiterführung des Unternehmens in Insolvenzverfahren, die in Eigenverwaltung geführt werden mit dem Ziel der Sanierung und Restrukturierung durch einen Insolvenzplan. Ebenso beraten wir aber Gläubiger in Insolvenzverfahren umfassend bei der Geltendmachung ihrer Rechte, z.B. der Verfolgung von Aus- und Absonderungsrechten, der Forderungsanmeldung oder der Abwehr von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie also insbesondere bei:

  • Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen jeglicher Größenordnung und Rechtsform
  • Beratung der Geschäftsführung bei Restrukturierungsverfahren nach StaRUG und im Bereich der Eigenverwaltung
  • Führung insolvenzspezifischer Prozesse (Anfechtungsprozesse für Insolvenzverwalter und betroffene Anfechtungsgegner, Feststellungsprozesse in Insolvenzverfahren)
  • Beratung bei Unternehmenstransaktionen, Nachfolgeregelungen und dem Zukauf von Unternehmen (auch aus Insolvenzverfahren)
  • Vertretung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten in Haftungsprozessen aus Insolvenzverfahren und Vertretung von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Vorständen im Bereich des insolvenzspezifischen Strafrechts